Pflichtpraktikum

Schüler/innen unserer berufsbildenden höheren und unserer berufsbildenden mittleren Schulen müssen einmal oder mehrmals während der Sommerferien ein bezahltes Pflichtpraktikum in einschlägigen Betrieben ablegen.

Die Ziele eines Pflichtpraktikums sind:

Anwendung und Umsetzung des schulisch erworbenen Wissens in der Praxis (nicht zuletzt auch, um die Motivation für den fachtheoretischen Unterricht zu erhöhen).
Kennenlernen der Anforderungen der Arbeitswelt und Erwerb von Arbeitsstunden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortung etc.
Stärkung der sozialen und kommunikativen Kompetenz: Umgang mit Vorgesetzten, Kolleg/innen, Kund/innen, Erlernen von Teamfähigkeit etc.
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Möglichkeiten zum Erlangen von Erfolg und Anerkennung sowie zur Bewältigung von Misserfolgen
Forcierung der Kontakte zur Wirtschaft und potentiellen späteren Arbeitgebern
Berufshinwendung und Berufserprobung
Erfahren/Erleben von Erwerbstätigkeit

Höhere technische Lehranstalt

An der Höheren technischen Lehranstalt ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet. Pflichtpraktikum: Mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang.

Fachschule

An der Fachschule ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet. Pflichtpraktikum: Mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4 Klasse.

Kolleg

Am Kolleg ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet. Pflichtpraktikum: Mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit.

Weitere Informationen

Nach dem Praktikum ist vom Schüler ein selbstverfasster Bericht (Formularbogen in der Direktion) mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und Erfahrungen der Schule vorzulegen.