Schüler/innen von Fachschulen und HTLs müssen in einschlägigen Fachbetrieben ein bezahltes Pflichtpraktikum („Ferialpraxis“)  absolvieren.

Die Ziele des Pflichtpraktikums:

  • Anwendung und Umsetzung des schulisch erworbenen Wissens in der Praxis, nicht zuletzt auch, um die Motivation für den fachtheoretischen Unterricht zu erhöhen.
  • Kennenlernen der Anforderungen der Arbeitswelt wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortung.
  • Stärkung der sozialen und kommunikativen Kompetenz: Umgang mit Vorgesetzten, Kolleg/innen und Kund/innen, Erlernen von Teamfähigkeit.
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Erlangen von Erfolg und Anerkennung sowie Bewältigung von Misserfolgen.
  • Forcierung der Kontakte zur Wirtschaft und zu potentiellen späteren Arbeitgebern.
  • Berufshinwendung und Berufserprobung
  • Erfahren und Erleben der Erwerbstätigkeit

Höhere technische Lehranstalt:

An der HTL müssen bis vor Eintritt in die 5. Klasse in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) mindestens 8 Wochen Pflichtpraktikum  absolviert werden.

Fachschule – Pflichtpraktikum („Ferialpraxis“):

An der Fachschule müssen bis vor Eintritt in die 4. Klasse in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) mindestens 4 Wochen Pflichtpraktikum absolviert werden.

Fachschule – Betriebspraktikum („Betriebspraxis“):

Zusätzlich zum Pflichtpraktikum („Ferialpraxis“, siehe oben) ist in der Fachschule zu Beginn der 4. Klasse eine zweimonatige Betriebspraxis zu absolvieren. Aktuelle Informationen:
Betriebspraxis Fachschule – Information für Betriebe
Rundschreiben WKO Einstufung Ferialpraktikanten

Weitere Informationen:

Nach dem Praktikum ist von den Schülern/Schülerinnen ein Praxisnachweis (Formular in der Direktion) mit Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten und der gemachten Erfahrungen vorzulegen.