Ausbildung zur Wildbach-Erkundung
„Jede Gemeinde, durch deren Gebiet ein Wildbach fließt, ist verpflichtet, diesen samt Zuflüssen zu überwachen und die innerhalb ihres Gebietes gelegenen, als gefährlich bekannten Strecken jährlich mindestens einmal zu erkunden oder erkunden zu lassen“, so steht es im Paragraf 101, Absatz 6 des Forstgesetzes. Diese Aufgabe ist für die Gemeinden anspruchsvoll und aufwändig und bedarf gut geschulten Fachpersonals, erläutert Sektionsleiter Christian Amberger von der Wildbachverbauung. Besonders in Zeiten des Klimawandels, wo wir verstärkt mit katastrophalen Starkregenereignissen rechnen müssen, sind gut gepflegte und instand gehaltene Bachläufe von umso größerer Bedeutung.
Die Kooperation der Abteilung Bautechnik und der Wildbachverbauung ermöglicht interessierten Schüler:innen, eine praxisorientierte Ausbildung zu erlangen, um später in ihren Berufen auch dieser Aufgabe nachgehen zu können.
Dipl.-Ing. Dr. Michael Berger koordinierte die Ausbildung, Gebietsbauleiter Dipl.-Ing. Eduard Kotzmaier und Dipl.-Ing. Stefan Jekel brachten den neun Schülerinnen und Schülern das Thema näher. Die abschließende Fachprüfung wurde von allen bestanden.



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